Prozessbegleitung

Prozessbegleitung für Organisationen, Unternehmen oder Vereine ist eine Form der Organisationsberatung. Diese ist grundsätzlich längerfristig angelegt. Hier geht es darum, mit der Gesamtorganisation, wie auch Einzelgruppen eine grundlegende Entwicklung oder Veränderung zu begleiten. Dabei stehen vor allem Strukturfragen, Ausrichtung der Organisation, aber auch Leitungs- und Entscheidungsebenen im Fokus.

Am Anfang der Prozessbegleitung steht der Coaching-Kontrakt, in dem die Rahmenbedingungen festgelegt werden. Dazu gehören der zeitliche Umfang, die Zielsetzung und die zu begleitenden Zielgruppen. Eine Sitzung beträgt mindestens 90 Minuten, es kann auch größere Einheiten geben.

Zum Beginn des Prozesses schaffen wir uns einen Überblick über die Gesamtsituation und das jeweilige System, so dass auch klar ist, welche Akteure aktiv an der Prozessbegleitung teilnehmen. Durch den Blick auf das Gesamtsystem können Sie außerdem gut erkennen, wo Handlungsbedarf besteht, Konflikte lauern oder wo besondere Ressourcen verborgen liegen.

Die weitere Arbeit ist von einer engen Kommunikation zwischen Auftraggeber und mir als Auftragnehmer geprägt. Die Begleitung folgt individuell den formulierten Zielen und ist jeweils nach dem Bedarf angepasst. Mit meiner Begleitung schauen Sie auf Ihre Kommunikation, Entscheidungswege und Strukturen, entwickeln Zeitpläne und bereiten z.B. notwendige Mitarbeitertage oder Seminare mit allen Akteur*innen vor. Regelmäßig reflektieren Sie die Entwicklungen und erarbeiten sich die nächsten Schritte zu einer erfolgreichen Transformation. Auf Wunsch bekommen Sie eine Dokumentation der wichtigsten Prozess-Schritte in die Hand.

Am Schluss jeder Prozessbegleitung steht eine Reflektion (oder Feedback) der gemeinsamen Zeit und einer ggf. erfolgenden Weiterarbeit. Sollte sich im Verlauf des Prozesses ergeben, dass eine Weiterarbeit mit einem anderen Coach oder Berater*in sinnnvoll sein sollte, so ist jederzeit eine Beendigung und Wechsel möglich.

Eine Prozessbegleitung kann sowohl als Paket als auch nach Stunden abgerechnet werden. Inbegriffen sind alle eingesetzten Moderationsmaterialien und Handouts etc. Ein konkreter Preis wird im Zuge eines Coachingkontraktes verhandelt. Die Abrechnung der geleisteten Stunden erfolgt per Einzelrechnung oder, wenn vereinbart, in Sammelrechnung. Die Leistung ist laut Umsatzsteuergesetz (UStG) § 19 von der Mehrwertsteuer befreit.